Darf ich Stück als Grundpreis im Online-Shop angeben?

Rechtlicher Hinweis
Bitte beachtet, dass dieser Beitrag keine Rechtsberatung darstellt und unsere Empfehlungen nicht rechtsverbindlich sind. Zudem wird dieser Blogeintrag nicht fortlaufend aktualisiert. Da sich dieses Thema ständig weiterentwickelt, können einige Informationen möglicherweise veraltet sein, obwohl wir uns bemühen, den Inhalt auf dem neuesten Stand zu halten. Vielen Dank für euer Verständnis!
Dieser Beitrag dient lediglich der Information und Anregung. Für konkrete rechtliche Fragen empfehlen wir, einen spezialisierten IT-Rechtsanwalt zu konsultieren, um alle Details individuell zu klären.

Die Angabe eines Grundpreises ist nach der Preisangabenverordnung (§ 5 PAngV) für alle Produkte verpflichtend, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche verkauft werden. Ein Grundpreis in „Stück“ ist jedoch nur in Ausnahmefällen erlaubt. In den meisten Fällen muss der Grundpreis in standardisierten Mengeneinheiten wie Kilogramm oder Liter angegeben werden, um die Preistransparenz zu gewährleisten

Wann darf auf die Angabe eines Grundpreises verzichtet werden?

Es gibt einige Ausnahmen, in denen keine Grundpreisangabe erforderlich ist. Diese sind im § 9 der PAngV geregelt. In diesen Fällen kann auch eine Preisangabe „pro Stück“ sinnvoll sein.

In diesen Fällen kann eine Preisangabe „pro Stück“ sinnvoll und rechtlich unproblematisch sein, da diese Produkte nicht unter die Grundpreispflicht fallen.

Rechtliche Konsequenzen bei falscher Grundpreisangabe

Händler, die die Grundpreisangaben nicht korrekt darstellen, laufen Gefahr, abgemahnt zu werden. Verstöße gegen die Vorschriften der PAngV können als wettbewerbswidrig eingestuft werden, was zu teuren Abmahnungen und Rechtsstreitigkeiten führen kann. Besonders im Online-Handel sollten Händler sicherstellen, dass der Grundpreis korrekt und gut sichtbar angegeben wird.

Fazit

Die Angabe eines Grundpreises pro „Stück“ ist in den meisten Fällen nicht zulässig. Für Produkte, die von der Grundpreispflicht ausgenommen sind, kann „pro Stück“ jedoch eine sinnvolle Alternative sein. Händler sollten sich genau informieren, ob ihre Produkte unter die Grundpreispflicht fallen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Quellen:

  • IHK Berlin: https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/recht-und-steuern/wettbewerbsrecht/preisangaben-6023038
  • Verbraucherzentrale: https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/pflicht-zur-angabe-des-grundpreises-ermoeglicht-direkten-preisvergleich-10621
  • Händlerbund: https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/3766-grundpreisangabe
  • it recht kanzlei: https://www.it-recht-kanzlei.de/grundpreisangabe-abmahnung.html

Der Beitrag hilft Shopbetreibern bei der Frage, ob Stück als Grundpreis zulässig und sinnvoll ist. Er ordnet typische Produktangaben ein und zeigt, warum saubere Grundpreise im E-Commerce wichtig für Rechtssicherheit, Vertrauen und Conversion sind.

Ryusei Hosono, CEO von HosonoDE

Ryusei Hosono

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