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Omnibus-Richtlinie 2022 (Shopware 5 & 6 / Trusted Shops Anleitung)

by | 12 May 2022 | E-Commerce, Marketing, Shopware

Hinweis
Bitte bedenkt, dass dieser Beitrag eine Rechtsberatung nicht ersetzt und unsere Empfehlung rechtlich nicht bindend ist. Auch wird dieser Blogeintrag nicht tagesaktuell gehalten. Dieses Thema ändert sich kontinuierlich und obwohl wir uns Mühe geben, den Inhalt aktuell zu halten, kann es dennoch vorkommen, dass die eine oder andere Information veraltet ist. Vielen Dank für euer Verständnis!

Allgemeine Erklärung

Worum geht es in der Omnibus-Richtlinie 2022 eigentlich genau? Das folgende Zitat vom Händlerbund beschreibt das Gesetz sehr gut:

“Mit der Initiative „New Deal for Consumers“ sollen die Verbraucherrechte EU-weit gestärkt werden – vor allem im Online-Handel wird die Transparenz gegenüber Kunden gestärkt und Regelungen werden modernisiert.

Die rechtliche Grundlage bildet die Omnibus-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/2161), die zahlreiche Anpassungen im Verbraucher- und Wettbewerbsrecht mit sich bringt. Stichtag zur Umsetzung ist der 28. Mai.

Bei Verstößen gegen die Richtlinie drohen Abmahnungen. Bei Verstößen mit Unions-Dimension drohen Bußgelder von mindestens 4 % des Jahresumsatzes oder von mindestens 2 Millionen Euro, wenn keine Informationen zum Umsatz bekannt sind.”

Quelle: https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/3961-omnibus-richtlinie

In den folgenden Absätzen findet ihr einige Zitate die wir für relevant halten, um das Gesetz / die Richtlinie zu verstehen und um die Maßnahmen für die Omnibus-Richtlinie entsprechend umsetzen zu können. Falls Fragen zur Interpretation aufkommen, bitten wir euch euren Anwalt zu konsultieren. Wie immer können wir als E-Commerce Agentur für D-A-CH Kunden bei der technischen Umsetzung helfen, sofern die rechtlichen Entscheidungen von euch oder noch besser einer Rechtsvertretung getroffen wurden.

Preisdarstellungen – Preisangabenverordnung (PAngV)

Tipp: Ein sehr ausführliches Hinweisblatt vom Händlerbund (kostenlos):
https://marketplace.haendlerbund.de/werbung-reduzierten-preisen-sonderangeboten-hinweisblatt

“Als Streichpreis darf künftig nur noch der Preis verwendet werden, der in den letzten 30 Tagen am niedrigsten war. Zum Beispiel: In der Adventszeit bietet ein Händler Weihnachtsbaumschmuck für 39,99 Euro an. Kurz vor Weihnachten zieht er die Preise noch mal ordentlich an, um von denen zu profitieren, die das mit dem Weihnachtsschmuck bisher versäumt haben. Nun kostet das Set 49,99 Euro. Nach Weihnachten will er Platz im Lager schaffen, und bietet die Saisonware wesentlich billiger an. Nun verlangt er nur noch 19,99 Euro. Um die Kundschaft zu locken, soll natürlich mit dem vorherigen Preis und einer möglichst hohen Prozentzahl geworben werden.”

Quelle: https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/3961-omnibus-richtlinie

“Eine weitere Änderung hinsichtlich Preisangaben für Waren ist darüber hinaus mit der Änderung der Preisangabenverordnung (PAngV) beschlossen worden. Nach den Vorgaben der Omnibus-Richtlinie ist bei jeder Bekanntgabe einer Preisermäßigung für eine Ware der niedrigste Gesamtpreis anzugeben, den der Händler innerhalb der letzten 30 Tage vor der Preisermäßigung von Verbrauchern gefordert hat. Diese Pflicht findet sich zukünftig in § 11 Abs. 1 PAngV n.F.”

Quelle: https://www.internetworld.de/digitaler-handel/internet-recht/omnibus-richtlinie-aenderungen-onlinehaendler-zukommen-2748676.html

Kann ich weiterhin einen UVP nutzen?

“Ausgenommen von dieser Regelung sind schnell verderbliche Waren, die für den Abverkauf vor Ablauf des Haltbarkeitsdatums reduziert ausgezeichnet werden. Ebenso wenig findet die Neuregelung Anwendung, wenn mit UVPs geworben wird.”

Hinweisblatt Punkt 5 – https://marketplace.haendlerbund.de/werbung-reduzierten-preisen-sonderangeboten-hinweisblatt

“§ 11 PAngV begründet (lediglich) eine zusätzliche Informationspflicht. Daher kann aus werblichen Gründen z. B. bei einer Preisermäßigung mit „Statt-Preisen“, neben dem niedrigsten Preis der letzten 30 Tage und dem aktuellen Preis auch ein weiterer Preis angegeben werden, sofern klar und eindeutig ist, dass sich die Preisermäßigung auf den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage bezieht.
Somit bleibt es Händlern mit Blick auf § 11 weiterhin unbenommen, unter Einhaltung der Vorgaben des UWG mit einem Preisvergleich (z. B. zu einer unverbindlichen Preisempfehlung) zu werben, sofern auch hier für Verbraucher klar erkennbar ist, dass es sich lediglich um einen Preisvergleich und nicht um eine Preisermäßigung des eigenen Preises handelt.”

Hinweisblatt Punkt 6 – https://marketplace.haendlerbund.de/werbung-reduzierten-preisen-sonderangeboten-hinweisblatt

Die 30 Tage Regel gilt nicht für folgende Fälle:

Quelle: https://www.haendlerbund.de/de/ratgeber/recht/3961-omnibus-richtlinie
Quelle: https://www.taylorwessing.com/de/insights-and-events/insights/2022/03/neue-vorgaben-fuer-die-werbung-mit-preisermaessigungen-und-rabatten

Umsetzung Shopware 6

Achtung!
Diese Funktion taucht erst in der Shopware Version 6.4.10.0 auf.

Unter “Kataloge > Produkte > Produkt auswählen > Tab: Allgemein > Bereich: Preise” könnt ihr nun ein neues Feld für den 30-Tage-Preis finden.

Wenn du Fragen hast, helfe ich dir gerne!

Mein Name ist Jessica Alexander, ich arbeite als Projekt Managerin bei HosonoDE. Kontaktiere mich gerne über E-Mail (jessica.alexander@hosono.de), Livechat oder Skype. Da wir unseren Sitz in Tokio haben, kannst du mich auch über unsere japanische Telefonnummer erreichen: +81 50-5479-3719

Shopware / Shopify / plentymarkets / Amazon / Google Ads

Umsetzung Shopware 5

Achtung!
Diese Funktion taucht erst ab der Version 5.7.8 auf.

Ab der Version 5.7.8 taucht das im Screenshot markierte Feld mit der entsprechenden Erklärung auf.

Die Ansicht in älteren Versionen

Vor der Version 5.7.8 kann kein entsprechendes Feld gefunden werden.

Produktbewertungen

“Bei der Verwendung von Produktbewertungen muss der Unternehmer künftig darüber informieren, ob und wie er sicherstellt, dass die veröffentlichten Bewertungen von Verbrauchern stammen, die die Produkte tatsächlich verwendet oder erworben haben. Hiermit soll missbräuchlichen Bewertungen vorgebeugt werden.”

Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/omnibus-richtlinie-neues-eu-verbraucherrecht.html#abschnitt_24

Umsetzung Trusted Shops

“Wenn Sie den Shopbewertungssticker, den Produktbewertungssticker, die Produktbewertungssterne oder eine eigene Darstellungsform für Bewertungen nutzen, muss der nächste Schritt umgesetzt werden.”

“Fügen Sie in der Nähe der Bewertungen die neuen gesetzlich vorgeschriebenen Informationen ein, z. B. mit folgendem Mustertext: „Wir nutzen Trusted Shops als unabhängigen Dienstleister für die Einholung von Bewertungen. Trusted Shops hat Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass es es sich um echte Bewertungen handelt. Mehr Informationen“

“Verlinken Sie vom Mustertext auf die von Trusted Shops bereitgestellte Informationsseite mit der folgenden URL: https://help.etrusted.com/hc/de/articles/4419944605341”
[…]

Quelle: https://help.etrusted.com/hc/de/articles/4419969375389-Informationen-zur-Echtheit-der-Bewertungen#wie-kann-ich-die-notwendigen-informationen-auf-meiner-webseite-bereitstellen

Grundpreise

“Bisher konnten die Grundpreise, bei Produkten, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise unter 250 Gramm oder 250 Milliliter liegt, auf 100 Gramm oder 100 Milliliter angegeben werden. Diese Ausnahmeregel fällt in der neuen Preisangabenverordnung weg.”

Quelle: https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/gesetze/136004-achtung-abmahngefahr-angaben-grundpreisen-problematisch-sind

In Zukunft erlaubte Grundpreise:

  • 1 Kilogramm
  • 1 Liter
  • 1 Kubikmeter
  • 1 Meter
  • 1 Quadratmeter

Widerrufsbelehrung

“Hier ergeben sich Änderungen im Detail, insbesondere was die Vermarktung von digitalen Inhalten, die nicht auf einem Datenträger gespeichert sind , betrifft.

Händler müssen – wie immer bei der Widerrufsbelehrung – die Änderungen exakt abbilden, da sonst eine Angreifbarkeit der Widerrufsbelehrung droht.”

Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/omnibus-richtlinie-neues-eu-verbraucherrecht.html

Rechtstexte

“VI. Ändern sich die Rechtstexte?
Ganz klar: Ja!”

Quelle: https://www.it-recht-kanzlei.de/omnibus-richtlinie-neues-eu-verbraucherrecht.html

Fazit:

Es besteht für alle Händler Handlungsbedarf. Wir haben in diesem Beitrag nur einige Themen abgedeckt, diese betreffen jedoch bereits die meisten Händler, die im Online Business tätig sind. Daher empfehlen wir die unten genannten Quellen genau und vollständig zu lesen, um vor teuren Abmahnungen sicher zu sein. Auch bei diesem umfangreichen Thema sollte unbedingt eine Rechtsberatung konsultiert werden.

Wenn du Fragen hast, helfe ich dir gerne!

Mein Name ist Jessica Alexander, ich arbeite als Projekt Managerin bei HosonoDE. Kontaktiere mich gerne über E-Mail (jessica.alexander@hosono.de), Livechat oder Skype. Da wir unseren Sitz in Tokio haben, kannst du mich auch über unsere japanische Telefonnummer erreichen: +81 50-5479-3719

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Quellen:

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