Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HosonoDE – DOITSUYA COMPANY LIMITED
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) regeln abschließend alle Vertragsbeziehungen zwischen der HosonoDE – DOITSUYA COMPANY LIMITED, mit Sitz in 3-4-13 N21 Bldg. Nakamachi, Machida-shi, 194-0021 Tokyo, Japan (nachfolgend “Agentur”) und ihren Auftraggebern (nachfolgend “Auftraggeber”) für sämtliche von der Agentur angebotenen Dienstleistungen.
1.2 Mit der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung der von der Agentur erstellten Aufwandsschätzung erklärt der Auftraggeber ausdrücklich und unwiderruflich sein Einverständnis mit diesen AGB. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
2. Vertragsschluss
2.1 Alle von der Agentur erstellten Aufwandsschätzungen sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich eine Aufforderung an den Auftraggeber dar, ein verbindliches Angebot abzugeben.
2.2 Der Vertrag kommt ausschließlich durch die ausdrückliche Bestätigung der Aufwandsschätzung durch den Auftraggeber in Textform (z.B. per E-Mail) und die anschließende Annahme dieser Bestätigung durch die Agentur zustande. Die Annahme durch die Agentur erfolgt entweder durch ausdrückliche Erklärung in Textform oder durch Beginn der Leistungserbringung.
3. Leistungsumfang
3.1 Der präzise Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der vom Auftraggeber bestätigten Aufwandsschätzung. Diese enthält eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen, einschließlich etwaiger Meilensteine, Zwischenergebnisse und Abnahmekriterien.
3.2 Jegliche Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen zwingend einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Diese muss mindestens in Textform erfolgen und von beiden Parteien bestätigt werden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, der Agentur sämtliche für die ordnungsgemäße Durchführung des Projekts erforderlichen Unterlagen, Informationen und Materialien unaufgefordert, vollständig und in einem für die Weiterverarbeitung geeigneten Format rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Die Agentur ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen zu überprüfen.
4.2 Der Auftraggeber benennt einen primären Ansprechpartner sowie einen Stellvertreter, die für die gesamte Kommunikation und Abstimmung mit der Agentur verantwortlich und entscheidungsbefugt sind. Änderungen in der Benennung dieser Ansprechpartner sind der Agentur unverzüglich in Textform mitzuteilen.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1 Die Vergütung für die von der Agentur zu erbringenden Leistungen richtet sich ausschließlich nach der vom Auftraggeber bestätigten Aufwandsschätzung. Alle dort genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2 Die vollständige Zahlung der vereinbarten Vergütung ist zwingende Voraussetzung für den Beginn der Leistungserbringung durch die Agentur. Die Agentur beginnt mit der Ausführung der vereinbarten Leistungen erst nach vollständigem Zahlungseingang des gesamten vereinbarten Betrages auf dem Geschäftskonto der Agentur.
6. Zeiterfassung und Abrechnung
6.1 Die Agentur erfasst alle projektbezogenen Tätigkeiten mittels des Zeiterfassungstools Toggl mit sekundengenauen Aufzeichnungen. Im Gegensatz zur branchenüblichen Praxis erfolgt keine Aufrundung der erfassten Zeiten.
6.2 Auf Anfrage des Auftraggebers stellt die Agentur einen zusammenfassenden Bericht zur Verfügung, der die für verschiedene Aufgaben aufgewendeten Zeiten grob aufschlüsselt.
6.3 Die Zeiterfassung umfasst sämtliche projektbezogenen Aktivitäten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kommunikation, Meetings, Umsetzung, Beratung und Projektorganisation.
6.4 Die Agentur arbeitet ausschließlich auf Stundenbasis. Eine Abrechnung nach festen Aufgaben oder Pauschalpreisen pro Projekt erfolgt nicht.
6.5 Sollte sich die ursprüngliche Aufwandsschätzung aufgrund unvorhergesehener Umstände oder fehlender Informationen seitens des Auftraggebers als unzutreffend erweisen, behält sich die Agentur das Recht vor, die Stundenanzahl anzupassen. Dies kann zu Mehr- oder Minderkosten für den Auftraggeber führen, je nachdem, ob der tatsächliche Aufwand die Schätzung über- oder unterschreitet. Der Auftraggeber wird über solche Anpassungen unverzüglich in Textform informiert.
6.6 Im Falle von Minderkosten, d.h. wenn der tatsächliche Aufwand geringer ausfällt als ursprünglich geschätzt, hat der Auftraggeber das Recht, für die Differenz zwischen geschätztem und tatsächlichem Aufwand andere Aufgaben im Rahmen des vereinbarten Stundensatzes zu verlangen. Die Agentur behält sich das Recht vor, solche zusätzlichen Aufgaben abzulehnen, wenn sie den ursprünglichen Projektrahmen wesentlich überschreiten oder aus anderen triftigen Gründen nicht durchführbar sind.
7. Nutzungsrechte
7.1 Mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung überträgt die Agentur dem Auftraggeber das einfache, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den im Rahmen des Projekts erstellten Werken, insbesondere an Software, Grafiken, Layouts und Texten.
7.2 Jede Form der Weiterübertragung oder Unterlizenzierung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte, sei es entgeltlich oder unentgeltlich, bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung der Agentur in Textform.
7.3 Die Agentur behält sich das Recht vor, alle öffentlich zugänglichen Informationen des Projekts, einschließlich aber nicht beschränkt auf Domain, verwendete Technologien und andere von außen sichtbare Elemente, in ihr Portfolio aufzunehmen und zu Referenzzwecken zu nutzen. Dies umfasst die Darstellung auf der Website der Agentur, in Präsentationen und in anderen Marketingmaterialien. Sollte der Auftraggeber mit dieser Nutzung nicht einverstanden sein, muss er dies der Agentur ausdrücklich und in Textform vor der Zahlung und somit vor Vertragsschluss mitteilen.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1 Die Agentur gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln sind und den in der Aufwandsschätzung vereinbarten Spezifikationen entsprechen.
8.2 Die Haftung der Agentur für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
8.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Agentur der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Als vertragstypisch und vorhersehbar gilt ein Schaden von höchstens 50% des Auftragswertes. Die Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Schäden, Folgeschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter ist in diesen Fällen ausdrücklich ausgeschlossen.
8.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Agentur.
9. Vertraulichkeit und Datenschutz
9.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit zur Kenntnis gelangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und weder während noch nach Beendigung der Zusammenarbeit zu verwerten oder an Dritte weiterzugeben.
9.2 Die Agentur verpflichtet sich zur strikten Einhaltung aller geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen und verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der vom Auftraggeber erteilten Weisungen.
9.3 Die Agentur verpflichtet sich insbesondere, besonders sensible Geschäftsinformationen des Auftraggebers, einschließlich aber nicht beschränkt auf Gewinne, Einkaufspreise, Kundenlisten und andere spezifische Geschäftsgeheimnisse, streng vertraulich zu behandeln und weder zu veröffentlichen noch mit anderen Kunden zu teilen. Diese Verpflichtung bezieht sich ausschließlich auf diese spezifischen, hochsensiblen Informationen und gilt über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus.
9.4 Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers kann eine separate Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) abgeschlossen werden. Die Agentur behält sich das Recht vor, in Abhängigkeit vom Inhalt des vorgeschlagenen NDAs, in Verhandlungen über dessen Bedingungen einzutreten. Die Agentur ist nicht verpflichtet, jedes vorgeschlagene NDA zu akzeptieren und kann die Annahme eines NDAs ablehnen, wenn es nach Einschätzung der Agentur unangemessene oder unverhältnismäßige Bedingungen enthält.
10. Rechtliche Verantwortlichkeiten des Auftraggebers
10.1 Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass sie keine Rechtsberatung anbietet oder durchführt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, nach der Fertigstellung des Projekts und vor der Veröffentlichung oder Inbetriebnahme, die erstellte Website oder Anwendung von einem qualifizierten Rechtsanwalt auf rechtliche Konformität prüfen zu lassen.
10.2 Diese Verpflichtung zur rechtlichen Prüfung gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für die Implementierung von Tracking-Technologien, Datenschutzerklärungen, AGBs, Impressum, Cookie-Richtlinien und alle anderen rechtlich relevanten Aspekte der Website oder Anwendung.
10.3 Die Agentur setzt ausschließlich solche rechtlich relevanten Elemente um, die vom Auftraggeber oder dessen Rechtsberater ausdrücklich und in Textform angewiesen wurden. Die rechtliche Prüfung, Freigabe und Verantwortung für diese Umsetzungen obliegt allein dem Auftraggeber. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die rechtliche Korrektheit oder Vollständigkeit dieser Elemente.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Textformklausel.
11.2 Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Auftraggeber findet ausschließlich das Recht Japans Anwendung, unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Tokio, Japan. Die Agentur ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder undurchführbare Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen.
Stand: 11. September 2024